Folge 2 der Next Uri Geller Show

Heute tritt also die B-Gruppe der Next Uri Geller Show an.
Mit von der Partie sind Alexander Hartmann, Farid, Lord Jack Nasher und Thorsten Strotmann.

Wie wird’s werden? Genauso lang wie beim ersten Mal oder kann sich die Produktion diesmal an die vorgegebene Länge halten? Aber vielleicht will Pro-7 ja auch auf Thomas Gottschalk machen, ganz nach dem Motto: “Wenn wir schon mal akzeptable Quoten haben, dann nutzen wir das aus und überziehen.”

Nur — werden die Quoten heute genauso gut sein? Kann die B-Gruppe an die Quoten von letzter Woche heran? Reicht die penetrante Werbung von Pro-7 [kein Film ohne Zwischenteaser für die Sache nach dem Superlöffel] oder sind von letzter Woche schon zu viele abgeschreckt?!

Wie haltet Ihr’s? Guckt Ihr Euch die Biege-Bande nochmals an oder reicht’s? Antworten gerne in die Kommentare!

Auch interessant:

  1. Farid und Alexander Hartmann – Mut bei TAFF
  2. Next Uri Geller Folge 1 – Die Gewinner
  3. Uri Geller hat seinen Dieter Bohlen: Zauberer Robert Marteau bewertet die erste Folge in der BILD

4 Kommentare

Naja, einschalten werd ich’s mal, vielleicht bringen sie ja diesmal ein paar Tricks, die noch nicht in der public domain sind.

1. herb Kommentar vom 15. Januar 2008 um 14:37

Sind die bisher gezeigten Tricks “public domain” (also rechtefrei verfügbares Allgemeingut)?

2. Mitglied der GEM Kommentar vom 15. Januar 2008 um 15:39

Das weiss ich nicht mit Bestimmtheit, war eher eine zynische Anspielung darauf, das nix wirklich neues gezeigt wurde.

Zumindest die TV-Rechte für die Tricks kann niemand exclusiv haben sonst könnten sie ja nicht gezeigt werden. Für neuere Tricks müssen normalerweise vom Erfinder die Rechte erworben werden (z.B. hat Blaine die exclusiven TV-Rechte auf den Getränkedosen Trick – der muss also einigermaßen neu sein http://www.youtube.com/watch?v=zN_rCF0G7c0)

Beim Puls auf Null Trick bin ich mir ziemlich sicher, dass da niemand mehr Urheberrechte darauf hat, der wurde schon zu oft gezeigt, und auch schon oft erklärt.

3. herb Kommentar vom 15. Januar 2008 um 16:41

Herb schreibt, dass vom Erfinder Rechte erworben werden müssen. Moralisch stimmt das.

Zaubetricks als Solches lassen sich aber leider nicht rechtlich schützen, da sie “lediglich” auf physikalischen Gesetzmäßigkeiten beruhen, die nicht zu schützen sind, da sie von niemanden erfunden worden, sondern einfach vorhanden sind.

Man kann eben z.B. sich nicht schützen lassen, dass man schwarz auf schwarz nicht sehen kann, dies aber ein Prinzip eines Tricks sein könnte.

Man kann nur patentrechtlich eine Mechanik oder Electronic oder einen neuen Werkstoff und dessen Eigenschaften o.ä. als Solches schützen, der das Entdecken dieses Prinzip vielleicht verdecken würde. Dies nützt aber nicht viel, da man durch eine Abänderung der Ursprungsidee schon etwas Anderes hat, dass vielelicht nicht so gut ist, jedoch den gleichen Zweck erfüllt.

Schützen ließe sich allenfalls die Präsentation als Solches, da es sich in dem Fall um einen dem Urheberrecht nach schützenswerten Schöpfungsakt des Geistes handelt. Das ist zum Beispiel ein Grund dafür, dass David Copperfield zwar Lee Pee Ville seinerzeit im Phantasialand die Vorführung 1 zu 1 im Routinenablauf verbieten lassen konnte, nicht aber das Kunststück selbst.

Da sind die Zauberkünstler gegenüber Komponisten und Autoren im Nachteil.

4. Richard Hassler Kommentar vom 18. Januar 2008 um 11:28